Datenschutzerklärung & Impressum für kleine Unternehmen

Eine geschäftliche Website benötigt verständliche, aktuelle und leicht erreichbare Pflichtinformationen. Ein veraltetes Impressum oder eine Datenschutzerklärung, die nicht zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passt, schafft unnötige Unsicherheit.

Ich unterstütze kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler dabei, ihre Website technisch zu prüfen und die erforderlichen Angaben nachvollziehbar zusammenzustellen. Dabei erfasse ich unter anderem Kontaktformulare, Hosting, eingebettete Inhalte, externe Schriftarten, Analysewerkzeuge, Karten, Videos, Social-Media-Verknüpfungen und weitere Onlinedienste.

Als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter und IT-Berater mit über 32 Jahren Berufserfahrung betrachte ich nicht nur den sichtbaren Text. Ich prüfe auch, welche Dienste die Website tatsächlich lädt, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden können und ob Datenschutzerklärung, Impressum und technische Umsetzung zusammenpassen.

Das Angebot richtet sich besonders an Unternehmen, die ihre Website mit WordPress betreiben und einen persönlichen Ansprechpartner statt eines anonymen Textgenerators suchen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Leistung Erstellung oder Überprüfung von Datenschutzerklärung und Impressum
Geeignet für Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Websites Unternehmenswebsites, WordPress-Websites, Blogs und einfache Leistungsseiten
Prüfung Website-Dienste, Formulare, Hosting, Cookies, eingebettete Inhalte und Pflichtangaben
Ergebnis Individuell zusammengestellte Texte und verständliche technische Hinweise
Betreuung Persönlich per Telefon, Videogespräch oder Fernwartung
Gut zu wissen: Eine Datenschutzerklärung sollte nicht einfach von einer anderen Website kopiert werden. Sie muss zu den Diensten, Formularen und Datenverarbeitungen der eigenen Website passen.

Warum Datenschutzerklärung und Impressum getrennte Aufgaben erfüllen

Das Impressum informiert darüber, wer für eine geschäftliche Website verantwortlich ist. Die Datenschutzerklärung erläutert dagegen, welche personenbezogenen Daten beim Besuch und bei der Nutzung der Website verarbeitet werden.

Beide Seiten gehören zu einer professionellen Unternehmenswebsite, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.

Impressum Datenschutzerklärung
Angaben zum Anbieter der Website Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Name oder Unternehmensbezeichnung Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
ladungsfähige Anschrift Empfänger oder eingesetzte Dienstleister
Kontaktmöglichkeiten Speicherdauer oder Kriterien für ihre Festlegung
gegebenenfalls Register- und Berufsangaben Rechte der betroffenen Personen
gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Informationen über Cookies und externe Dienste

Die Anbieterinformationen eines geschäftsmäßigen digitalen Dienstes müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Auch Datenschutzinformationen sollten auf der Website dauerhaft und ohne Umwege auffindbar sein.

Hinweis: Impressum und Datenschutzerklärung sollten als getrennte Seiten angelegt und von jeder Unterseite der Website erreichbar sein, beispielsweise über den Footer.

Datenschutzerklärung passend zur tatsächlichen Website erstellen

Eine Datenschutzerklärung sollte beschreiben, was auf der jeweiligen Website tatsächlich passiert. Deshalb beginnt meine Unterstützung nicht mit einer fertigen Textvorlage, sondern mit einer Bestandsaufnahme.

Dabei prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, welche technischen Funktionen und externen Dienste eingesetzt werden.

  • Webhosting und Server-Protokolldateien
  • Kontaktformulare und E-Mail-Anfragen
  • Terminbuchungen und Rückrufmöglichkeiten
  • Newsletter und Verteiler
  • Analyse- und Statistikwerkzeuge
  • Cookies und vergleichbare Speichertechnologien
  • Google Maps oder andere Kartendienste
  • YouTube, Vimeo oder andere Videoeinbindungen
  • Webfonts und externe Schriftarten
  • Social-Media-Verlinkungen und eingebettete Inhalte
  • Bewertungsplattformen und Siegel
  • Spam-Schutz und Sicherheitsdienste
  • WhatsApp- und Messenger-Verknüpfungen
  • Onlineshops, Zahlungsdienste oder Buchungssysteme

Auf dieser Grundlage werden die benötigten Datenschutzinformationen zusammengestellt. Dabei wird auch geprüft, ob nicht mehr verwendete Dienste aus der Erklärung entfernt werden können.

Praxis-Tipp: Eine sehr lange Datenschutzerklärung ist nicht automatisch eine gute Datenschutzerklärung. Entscheidend ist, dass sie die tatsächlich eingesetzten Dienste verständlich und nachvollziehbar beschreibt.

Welche Informationen gehören in eine Datenschutzerklärung?

Werden personenbezogene Daten direkt bei einer betroffenen Person erhoben, müssen unter anderem der Verantwortliche, die Verarbeitungszwecke, die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zur Verarbeitung mitgeteilt werden.

Welche Abschnitte benötigt werden, hängt von der jeweiligen Website und den eingesetzten Diensten ab.

Bereich Typische Angaben
Verantwortlicher Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Unternehmens
Datenschutzbeauftragter Kontaktdaten, sofern ein Datenschutzbeauftragter benannt wurde
Hosting Verarbeitung von Verbindungs- und Serverdaten durch den Hostinganbieter
Kontaktaufnahme Verarbeitung von Angaben aus E-Mail, Telefon und Kontaktformular
Zwecke Begründung, warum die jeweiligen Daten verarbeitet werden
Rechtsgrundlagen Zuordnung der Verarbeitung zu einer passenden Rechtsgrundlage
Empfänger Dienstleister oder weitere Stellen, die Daten erhalten können
Speicherdauer Dauer der Speicherung oder Kriterien für ihre Festlegung
Drittstaaten Hinweise bei Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union oder des EWR
Betroffenenrechte Informationen über Auskunft, Berichtigung, Löschung und weitere Rechte
Beschwerderecht Hinweis auf die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
Gut zu wissen: Eine Datenschutzerklärung beschreibt die Datenverarbeitung. Sie ersetzt nicht die technische Prüfung, ob ein Dienst korrekt eingebunden ist oder vor einer erforderlichen Einwilligung bereits Daten überträgt.

Impressum für geschäftliche Websites erstellen

Das Impressum muss erkennen lassen, wer die Website betreibt und wie der Anbieter erreichbar ist. Welche Angaben erforderlich sind, hängt unter anderem von der Unternehmensform, der Tätigkeit und möglichen berufsrechtlichen Vorgaben ab.

Bei der Erstellung oder Überprüfung erfasse ich gemeinsam mit Ihnen die für Ihre Website relevanten Angaben.

  • vollständiger Name oder Unternehmensbezeichnung
  • Rechtsform des Unternehmens
  • vertretungsberechtigte Person
  • ladungsfähige Anschrift
  • E-Mail-Adresse und weitere Kontaktmöglichkeit
  • Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Gesellschaftsregister
  • Registernummer, sofern vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
  • Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen
  • redaktionell verantwortliche Person, sofern erforderlich
Hinweis: Nicht jedes Unternehmen benötigt alle genannten Angaben. Ein Einzelunternehmer ohne Registereintrag benötigt beispielsweise andere Angaben als eine GmbH, Kanzlei oder Arztpraxis.

Häufige Fehler im Impressum

Viele Fehler entstehen durch alte Vorlagen, unvollständige Angaben oder Veränderungen im Unternehmen, die auf der Website nicht nachgetragen wurden.

  • veraltete Anschrift
  • fehlender vollständiger Name des Inhabers
  • nur ein Postfach statt einer ladungsfähigen Anschrift
  • veraltete Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • fehlende Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen
  • fehlende Registerangaben
  • falsche oder nicht mehr verwendete Umsatzsteuerangaben
  • veraltete Hinweise auf nicht mehr geltende Gesetze
  • unvollständige berufsrechtliche Angaben
  • Impressum nur über mehrere Klicks erreichbar
Praxis-Tipp: Prüfen Sie das Impressum nach einem Umzug, einer neuen Rechtsform, einem Inhaberwechsel oder einer Änderung der Kontaktdaten sofort.

Kontaktformulare und E-Mail-Anfragen berücksichtigen

Über ein Kontaktformular werden regelmäßig personenbezogene Daten übermittelt. Dazu können Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmensangaben und der Inhalt einer Nachricht gehören.

Deshalb sollte nachvollziehbar sein, welche Angaben wirklich benötigt werden, wohin die Nachricht übertragen wird und wie lange sie gespeichert bleibt.

  • nur erforderliche Pflichtfelder verwenden
  • freiwillige Felder eindeutig kennzeichnen
  • verschlüsselte Verbindung über HTTPS einsetzen
  • Spam-Schutz technisch und datenschutzbezogen prüfen
  • Empfänger der Formularnachrichten festlegen
  • Speicherdauer der Formulareinträge berücksichtigen
  • Datenschutzhinweis direkt am Formular verlinken
  • keine unnötigen Einwilligungsfelder verwenden

Ein Kontaktformular benötigt nicht automatisch eine Einwilligung in jede Verarbeitung. Entscheidend sind der konkrete Zweck, die angefragte Leistung und die dafür passende Rechtsgrundlage.

Gut zu wissen: Eine Checkbox mit dem Text „Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung“ ist bei einem normalen Kontaktformular häufig nicht die eigentliche Lösung. Die Datenschutzerklärung wird zur Kenntnis genommen und ist keine Vertragsbedingung.

Cookies und externe Dienste technisch prüfen

Neben klassischen Cookies können Websites weitere Technologien einsetzen, die Informationen auf dem Endgerät speichern oder auslesen. Für nicht unbedingt erforderliche Zugriffe kann eine vorherige Einwilligung notwendig sein.

Deshalb prüfe ich nicht nur, ob ein Cookie-Banner sichtbar ist. Entscheidend ist, welche Dienste bereits vor einer Auswahl geladen werden und ob die angebotenen Einstellungen technisch umgesetzt werden.

  • eingesetzte Cookies und Speicherdienste erfassen
  • notwendige und optionale Dienste unterscheiden
  • externe Skripte vor einer Einwilligung blockieren
  • Ablehnen und Zustimmen verständlich anbieten
  • Auswahlmöglichkeiten nachvollziehbar gestalten
  • Einwilligungen widerrufbar machen
  • Datenschutzerklärung und Banner aufeinander abstimmen
  • nicht mehr benötigte Dienste entfernen

Technisch notwendige Technologien können ohne Einwilligung zulässig sein, müssen aber dennoch nachvollziehbar beschrieben werden. Für andere Zugriffe auf das Endgerät gelten zusätzliche Anforderungen.

Hinweis: Ein installiertes Cookie-Banner garantiert nicht, dass eine Website technisch korrekt arbeitet. Häufig werden Analyse-, Karten- oder Videodienste bereits geladen, bevor der Besucher eine Auswahl getroffen hat.

Google Maps, Videos und externe Inhalte

Eingebettete Inhalte können bereits beim Aufruf einer Seite Verbindungen zu externen Anbietern herstellen. Das betrifft beispielsweise Karten, Videos, Bewertungsplattformen, Buchungssysteme oder Social-Media-Beiträge.

Im Rahmen der Prüfung wird deshalb festgestellt, welche externen Inhalte eingebunden sind und ob diese bereits ohne eine bewusste Aktivierung durch den Besucher geladen werden.

Dienst Typische Fragestellung
Google Maps Wird die Karte sofort geladen oder erst nach einer bewussten Freigabe?
YouTube und Vimeo Entsteht bereits beim Seitenaufruf eine Verbindung zum Videoanbieter?
Externe Schriftarten Werden Schriftarten lokal oder von einem externen Server geladen?
Bewertungsplattformen Werden nur Links verwendet oder externe Widgets eingebunden?
Social Media Handelt es sich um einfache Verlinkungen oder eingebettete Inhalte?
Terminbuchung Welche Angaben werden an den Buchungsdienst übermittelt?
Captcha und Spam-Schutz Welcher Dienst erhält bereits beim Aufruf des Formulars Daten?

Wo es technisch sinnvoll ist, können externe Inhalte zunächst blockiert und erst nach einer bewussten Auswahl geladen werden. Alternativ lassen sich manche Dienste durch datensparsamere Lösungen ersetzen.

Praxis-Tipp: Nicht jede praktische Website-Funktion muss entfernt werden. Häufig reicht es, externe Inhalte anders einzubinden oder eine lokale Alternative zu verwenden.

Webhosting und Server-Protokolldateien

Beim Aufruf einer Website werden technisch bedingt Verbindungsdaten an den Webserver übertragen. Deshalb gehört auch der Hostinganbieter in die Bestandsaufnahme der Website.

Dabei werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:

  • Name und Sitz des Hostinganbieters
  • Standort der eingesetzten Server
  • Verarbeitung von IP-Adressen und Protokolldaten
  • Zweck der technischen Protokollierung
  • Speicherdauer der Server-Protokolldateien
  • eingesetzte Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern erforderlich
  • weitere technische Dienstleister

Die Datenschutzerklärung sollte die tatsächliche Hostingumgebung beschreiben. Allgemeine Standardformulierungen ohne Bezug zum verwendeten Anbieter helfen Besuchern und Unternehmen nur begrenzt weiter.

WordPress-Plugins und Website-Funktionen erfassen

Bei WordPress-Websites können Plugins zusätzliche Datenverarbeitungen auslösen. Nicht jedes installierte Plugin ist auf der sichtbaren Website sofort erkennbar.

Deshalb prüfe ich gemeinsam mit Ihnen nicht nur den Seiteninhalt, sondern auch die eingesetzten Erweiterungen und Funktionen.

  • Kontaktformular-Plugins
  • Sicherheits- und Firewall-Plugins
  • Backup-Lösungen
  • Statistik- und Analysewerkzeuge
  • SEO-Erweiterungen
  • Cookie- und Consent-Lösungen
  • Schriftarten und Design-Erweiterungen
  • Newsletter-Plugins
  • Terminbuchungen
  • Social-Media- und Bewertungswidgets
  • Caching- und Optimierungsdienste
  • nicht mehr verwendete Plugins
Gut zu wissen: Ein deaktiviertes Plugin verarbeitet normalerweise keine Website-Daten mehr. Aus Sicherheits- und Übersichtsgründen sollten nicht mehr benötigte Erweiterungen dennoch vollständig entfernt werden.

Datenschutzerklärung und technische Website müssen zusammenpassen

Eine umfangreiche Datenschutzerklärung hilft wenig, wenn die Website technisch andere Dienste verwendet. Umgekehrt reicht eine datensparsame Website nicht aus, wenn Besucher keine verständlichen Informationen über die tatsächlich stattfindende Verarbeitung erhalten.

Deshalb verbinde ich die textliche Überprüfung mit einer technischen Bestandsaufnahme.

Prüfung Ziel
Sichtprüfung der Website Formulare, Karten, Videos, Links und sichtbare Funktionen erfassen
Technische Bestandsaufnahme Externe Verbindungen, Cookies und eingebundene Dienste erkennen
WordPress-Prüfung Plugins und nicht unmittelbar sichtbare Funktionen berücksichtigen
Abgleich mit der Datenschutzerklärung Fehlende, überflüssige oder veraltete Abschnitte erkennen
Abgleich mit dem Impressum Unternehmens- und Kontaktangaben aktualisieren
Handlungsempfehlungen Technische und inhaltliche Änderungen priorisieren
Hinweis: Änderungen an Plugins, Analysewerkzeugen, Formularen oder eingebetteten Diensten können eine Aktualisierung der Datenschutzerklärung erforderlich machen.

Bestehende Datenschutzerklärung überprüfen

Eine bereits vorhandene Datenschutzerklärung muss nicht immer vollständig neu erstellt werden. Häufig genügt eine strukturierte Überprüfung und Aktualisierung.

Dabei wird festgestellt, ob die vorhandenen Inhalte noch zur aktuellen Website passen.

  • veraltete Dienste erkennen
  • nicht mehr genutzte Abschnitte entfernen
  • neu hinzugekommene Funktionen ergänzen
  • Kontaktdaten aktualisieren
  • Hostingangaben überprüfen
  • Rechtsgrundlagen nachvollziehbar zuordnen
  • Speicherdauern und Empfänger berücksichtigen
  • Betroffenenrechte verständlich darstellen
  • zuständige Aufsichtsbehörde prüfen
  • Verlinkung und Erreichbarkeit kontrollieren
Praxis-Tipp: Planen Sie mindestens einmal jährlich sowie nach größeren Änderungen an der Website eine Überprüfung der Datenschutzinformationen ein.

Was Sie nach der Prüfung erhalten

Sie erhalten keine ungeprüfte Standardsammlung möglichst vieler Textbausteine. Datenschutzerklärung und Impressum werden an die erfasste Website und die von Ihnen bereitgestellten Unternehmensangaben angepasst.

  • übersichtlich strukturierte Datenschutzerklärung
  • zusammengestellte Impressumsangaben
  • Abgleich mit den tatsächlich eingesetzten Website-Diensten
  • Hinweise auf fehlende Unternehmensangaben
  • Hinweise auf technisch problematische Einbindungen
  • Empfehlungen zur Positionierung und Verlinkung
  • auf Wunsch Unterstützung beim Einbau in WordPress
  • auf Wunsch regelmäßige Aktualitätsprüfung
Gut zu wissen: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Unternehmensangaben und den Betrieb der Website verbleibt beim jeweiligen Websitebetreiber. Deshalb werden alle Angaben vor der Veröffentlichung gemeinsam abgestimmt.

So läuft die Erstellung ab

  1. Persönliches Erstgespräch
  2. Erfassung Ihrer Unternehmens- und Kontaktdaten
  3. Bestandsaufnahme der Website und der verwendeten Dienste
  4. Prüfung von Formularen, Cookies und externen Inhalten
  5. Erstellung oder Überarbeitung der Texte
  6. Gemeinsame Kontrolle der Angaben
  7. Auf Wunsch Einbindung in Ihre WordPress-Website

1. Erstgespräch

Zu Beginn klären wir, welche Website Sie betreiben, welche Leistungen Sie anbieten und ob bereits ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung vorhanden ist.

2. Website-Prüfung

Anschließend werden die sichtbaren Funktionen, eingesetzten Dienste und relevanten WordPress-Erweiterungen erfasst.

3. Zusammenstellung der Angaben

Sie stellen die erforderlichen Unternehmens-, Kontakt- und gegebenenfalls Register- oder Berufsangaben bereit. Unklare oder fehlende Punkte werden gemeinsam besprochen.

4. Erstellung und Abstimmung

Die Texte werden übersichtlich zusammengestellt und mit den technischen Ergebnissen der Website-Prüfung abgeglichen. Vor der Veröffentlichung kontrollieren Sie noch einmal Ihre persönlichen und unternehmerischen Angaben.

5. Einbindung in die Website

Auf Wunsch übernehme ich die Einrichtung der Seiten, die Verlinkung im Footer und notwendige technische Anpassungen Ihrer WordPress-Website.

Für wen eignet sich das Angebot?

Zielgruppe Typische Ausgangssituation
Einzelunternehmer Die neue Unternehmenswebsite benötigt vollständige Pflichtinformationen.
Selbstständige Vorhandene Texte wurden lange nicht mehr aktualisiert.
Freiberufler Berufsbezogene Angaben und Website-Dienste müssen berücksichtigt werden.
Kleine Unternehmen Die Website ist über Jahre gewachsen und verwendet zahlreiche Plugins.
Arztpraxen Kontaktformulare und sensible Anfragen erfordern besondere Aufmerksamkeit.
Kanzleien Unternehmens-, Berufs- und Datenschutzangaben müssen nachvollziehbar sein.
Handwerksbetriebe Kontaktformulare, Karten, Social Media und Bewertungsdienste sind eingebunden.
Vereine Vorstandsangaben, Kontaktmöglichkeiten und Mitgliederformulare sollen geprüft werden.

Abgrenzung zur individuellen Rechtsberatung

Meine Unterstützung verbindet Datenschutzpraxis, technische Website-Prüfung und die strukturierte Zusammenstellung der erforderlichen Angaben. Als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie dabei, die Datenverarbeitungen Ihrer Website verständlich zu erfassen und zu dokumentieren.

Ich erbringe jedoch keine anwaltliche Rechtsberatung und vertrete Sie nicht in rechtlichen Auseinandersetzungen. Bei komplexen gesellschaftsrechtlichen, berufsrechtlichen oder strittigen Fragestellungen sollte ergänzend eine entsprechend qualifizierte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Wichtig: Individuelle Sonderfälle, rechtliche Streitfragen oder eine verbindliche rechtliche Prüfung können eine anwaltliche Beratung erforderlich machen. Ich weise Sie darauf hin, wenn sich während der Bestandsaufnahme ein solcher Klärungsbedarf ergibt.

Häufige Fragen zu Datenschutzerklärung und Impressum

Benötigt jede geschäftliche Website eine Datenschutzerklärung?

Auf geschäftlichen Websites werden regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet, beispielsweise IP-Adressen beim Seitenaufruf oder Angaben aus einem Kontaktformular. Besucher müssen über die jeweilige Verarbeitung informiert werden.

Kann ich eine Datenschutzerklärung von einer anderen Website übernehmen?

Davon ist abzuraten. Andere Websites verwenden möglicherweise abweichende Hostinganbieter, Formulare, Plugins, Analysewerkzeuge oder externe Dienste. Die Datenschutzerklärung sollte zur eigenen Website passen.

Reicht ein Datenschutz-Generator aus?

Ein Generator kann bei der Erstellung unterstützen. Die eingegebenen Angaben müssen jedoch vollständig und richtig sein. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die Website technisch tatsächlich den ausgewählten Diensten und Einstellungen entspricht.

Benötigt jede Website ein Cookie-Banner?

Nein. Entscheidend ist, welche Technologien und externen Dienste eingesetzt werden. Werden nur technisch erforderliche Funktionen verwendet, kann die Situation anders zu bewerten sein als bei Analyse-, Marketing- oder eingebetteten Drittanbieterdiensten.

Übernehmen Sie auch den Einbau in WordPress?

Ja. Auf Wunsch richte ich Datenschutzerklärung und Impressum als eigene Seiten ein, verlinke sie im Footer und unterstütze bei notwendigen technischen Anpassungen.

Wie häufig sollten die Texte überprüft werden?

Eine Prüfung empfiehlt sich regelmäßig sowie immer dann, wenn sich Unternehmensangaben, Hosting, Plugins, Formulare oder externe Dienste ändern.

Ersetzt Ihre Unterstützung eine anwaltliche Prüfung?

Nein. Das Angebot umfasst die technische Bestandsaufnahme, datenschutzbezogene Unterstützung und die strukturierte Zusammenstellung der Angaben. Bei komplexen oder strittigen Rechtsfragen sollte ergänzend anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Datenschutzerklärung und Impressum überprüfen lassen

Sie sind unsicher, ob Ihre Datenschutzerklärung noch zu Ihrer Website passt oder ob Ihr Impressum vollständig und aktuell ist?

Ich prüfe Ihre Website, erfasse die eingesetzten Dienste und unterstütze Sie bei verständlichen, nachvollziehbaren Pflichtinformationen.

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