Datenschutzerklärung & Impressum für kleine Unternehmen
Eine geschäftliche Website benötigt verständliche, aktuelle und leicht erreichbare Pflichtinformationen. Ein veraltetes Impressum oder eine Datenschutzerklärung, die nicht zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passt, schafft unnötige Unsicherheit.
Ich unterstütze kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler dabei, ihre Website technisch zu prüfen und die erforderlichen Angaben nachvollziehbar zusammenzustellen. Dabei erfasse ich unter anderem Kontaktformulare, Hosting, eingebettete Inhalte, externe Schriftarten, Analysewerkzeuge, Karten, Videos, Social-Media-Verknüpfungen und weitere Onlinedienste.
Als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter und IT-Berater mit über 32 Jahren Berufserfahrung betrachte ich nicht nur den sichtbaren Text. Ich prüfe auch, welche Dienste die Website tatsächlich lädt, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden können und ob Datenschutzerklärung, Impressum und technische Umsetzung zusammenpassen.
Das Angebot richtet sich besonders an Unternehmen, die ihre Website mit WordPress betreiben und einen persönlichen Ansprechpartner statt eines anonymen Textgenerators suchen.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Leistung | Erstellung oder Überprüfung von Datenschutzerklärung und Impressum |
|---|---|
| Geeignet für | Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler |
| Websites | Unternehmenswebsites, WordPress-Websites, Blogs und einfache Leistungsseiten |
| Prüfung | Website-Dienste, Formulare, Hosting, Cookies, eingebettete Inhalte und Pflichtangaben |
| Ergebnis | Individuell zusammengestellte Texte und verständliche technische Hinweise |
| Betreuung | Persönlich per Telefon, Videogespräch oder Fernwartung |
Warum Datenschutzerklärung und Impressum getrennte Aufgaben erfüllen
Das Impressum informiert darüber, wer für eine geschäftliche Website verantwortlich ist. Die Datenschutzerklärung erläutert dagegen, welche personenbezogenen Daten beim Besuch und bei der Nutzung der Website verarbeitet werden.
Beide Seiten gehören zu einer professionellen Unternehmenswebsite, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.
| Impressum | Datenschutzerklärung |
|---|---|
| Angaben zum Anbieter der Website | Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten |
| Name oder Unternehmensbezeichnung | Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung |
| ladungsfähige Anschrift | Empfänger oder eingesetzte Dienstleister |
| Kontaktmöglichkeiten | Speicherdauer oder Kriterien für ihre Festlegung |
| gegebenenfalls Register- und Berufsangaben | Rechte der betroffenen Personen |
| gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | Informationen über Cookies und externe Dienste |
Die Anbieterinformationen eines geschäftsmäßigen digitalen Dienstes müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Auch Datenschutzinformationen sollten auf der Website dauerhaft und ohne Umwege auffindbar sein.
Datenschutzerklärung passend zur tatsächlichen Website erstellen
Eine Datenschutzerklärung sollte beschreiben, was auf der jeweiligen Website tatsächlich passiert. Deshalb beginnt meine Unterstützung nicht mit einer fertigen Textvorlage, sondern mit einer Bestandsaufnahme.
Dabei prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, welche technischen Funktionen und externen Dienste eingesetzt werden.
- Webhosting und Server-Protokolldateien
- Kontaktformulare und E-Mail-Anfragen
- Terminbuchungen und Rückrufmöglichkeiten
- Newsletter und Verteiler
- Analyse- und Statistikwerkzeuge
- Cookies und vergleichbare Speichertechnologien
- Google Maps oder andere Kartendienste
- YouTube, Vimeo oder andere Videoeinbindungen
- Webfonts und externe Schriftarten
- Social-Media-Verlinkungen und eingebettete Inhalte
- Bewertungsplattformen und Siegel
- Spam-Schutz und Sicherheitsdienste
- WhatsApp- und Messenger-Verknüpfungen
- Onlineshops, Zahlungsdienste oder Buchungssysteme
Auf dieser Grundlage werden die benötigten Datenschutzinformationen zusammengestellt. Dabei wird auch geprüft, ob nicht mehr verwendete Dienste aus der Erklärung entfernt werden können.
Welche Informationen gehören in eine Datenschutzerklärung?
Werden personenbezogene Daten direkt bei einer betroffenen Person erhoben, müssen unter anderem der Verantwortliche, die Verarbeitungszwecke, die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zur Verarbeitung mitgeteilt werden.
Welche Abschnitte benötigt werden, hängt von der jeweiligen Website und den eingesetzten Diensten ab.
| Bereich | Typische Angaben |
|---|---|
| Verantwortlicher | Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Unternehmens |
| Datenschutzbeauftragter | Kontaktdaten, sofern ein Datenschutzbeauftragter benannt wurde |
| Hosting | Verarbeitung von Verbindungs- und Serverdaten durch den Hostinganbieter |
| Kontaktaufnahme | Verarbeitung von Angaben aus E-Mail, Telefon und Kontaktformular |
| Zwecke | Begründung, warum die jeweiligen Daten verarbeitet werden |
| Rechtsgrundlagen | Zuordnung der Verarbeitung zu einer passenden Rechtsgrundlage |
| Empfänger | Dienstleister oder weitere Stellen, die Daten erhalten können |
| Speicherdauer | Dauer der Speicherung oder Kriterien für ihre Festlegung |
| Drittstaaten | Hinweise bei Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union oder des EWR |
| Betroffenenrechte | Informationen über Auskunft, Berichtigung, Löschung und weitere Rechte |
| Beschwerderecht | Hinweis auf die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde |
Impressum für geschäftliche Websites erstellen
Das Impressum muss erkennen lassen, wer die Website betreibt und wie der Anbieter erreichbar ist. Welche Angaben erforderlich sind, hängt unter anderem von der Unternehmensform, der Tätigkeit und möglichen berufsrechtlichen Vorgaben ab.
Bei der Erstellung oder Überprüfung erfasse ich gemeinsam mit Ihnen die für Ihre Website relevanten Angaben.
- vollständiger Name oder Unternehmensbezeichnung
- Rechtsform des Unternehmens
- vertretungsberechtigte Person
- ladungsfähige Anschrift
- E-Mail-Adresse und weitere Kontaktmöglichkeit
- Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Gesellschaftsregister
- Registernummer, sofern vorhanden
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
- zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen
- redaktionell verantwortliche Person, sofern erforderlich
Häufige Fehler im Impressum
Viele Fehler entstehen durch alte Vorlagen, unvollständige Angaben oder Veränderungen im Unternehmen, die auf der Website nicht nachgetragen wurden.
- veraltete Anschrift
- fehlender vollständiger Name des Inhabers
- nur ein Postfach statt einer ladungsfähigen Anschrift
- veraltete Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- fehlende Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen
- fehlende Registerangaben
- falsche oder nicht mehr verwendete Umsatzsteuerangaben
- veraltete Hinweise auf nicht mehr geltende Gesetze
- unvollständige berufsrechtliche Angaben
- Impressum nur über mehrere Klicks erreichbar
Kontaktformulare und E-Mail-Anfragen berücksichtigen
Über ein Kontaktformular werden regelmäßig personenbezogene Daten übermittelt. Dazu können Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmensangaben und der Inhalt einer Nachricht gehören.
Deshalb sollte nachvollziehbar sein, welche Angaben wirklich benötigt werden, wohin die Nachricht übertragen wird und wie lange sie gespeichert bleibt.
- nur erforderliche Pflichtfelder verwenden
- freiwillige Felder eindeutig kennzeichnen
- verschlüsselte Verbindung über HTTPS einsetzen
- Spam-Schutz technisch und datenschutzbezogen prüfen
- Empfänger der Formularnachrichten festlegen
- Speicherdauer der Formulareinträge berücksichtigen
- Datenschutzhinweis direkt am Formular verlinken
- keine unnötigen Einwilligungsfelder verwenden
Ein Kontaktformular benötigt nicht automatisch eine Einwilligung in jede Verarbeitung. Entscheidend sind der konkrete Zweck, die angefragte Leistung und die dafür passende Rechtsgrundlage.
Cookies und externe Dienste technisch prüfen
Neben klassischen Cookies können Websites weitere Technologien einsetzen, die Informationen auf dem Endgerät speichern oder auslesen. Für nicht unbedingt erforderliche Zugriffe kann eine vorherige Einwilligung notwendig sein.
Deshalb prüfe ich nicht nur, ob ein Cookie-Banner sichtbar ist. Entscheidend ist, welche Dienste bereits vor einer Auswahl geladen werden und ob die angebotenen Einstellungen technisch umgesetzt werden.
- eingesetzte Cookies und Speicherdienste erfassen
- notwendige und optionale Dienste unterscheiden
- externe Skripte vor einer Einwilligung blockieren
- Ablehnen und Zustimmen verständlich anbieten
- Auswahlmöglichkeiten nachvollziehbar gestalten
- Einwilligungen widerrufbar machen
- Datenschutzerklärung und Banner aufeinander abstimmen
- nicht mehr benötigte Dienste entfernen
Technisch notwendige Technologien können ohne Einwilligung zulässig sein, müssen aber dennoch nachvollziehbar beschrieben werden. Für andere Zugriffe auf das Endgerät gelten zusätzliche Anforderungen.
Google Maps, Videos und externe Inhalte
Eingebettete Inhalte können bereits beim Aufruf einer Seite Verbindungen zu externen Anbietern herstellen. Das betrifft beispielsweise Karten, Videos, Bewertungsplattformen, Buchungssysteme oder Social-Media-Beiträge.
Im Rahmen der Prüfung wird deshalb festgestellt, welche externen Inhalte eingebunden sind und ob diese bereits ohne eine bewusste Aktivierung durch den Besucher geladen werden.
| Dienst | Typische Fragestellung |
|---|---|
| Google Maps | Wird die Karte sofort geladen oder erst nach einer bewussten Freigabe? |
| YouTube und Vimeo | Entsteht bereits beim Seitenaufruf eine Verbindung zum Videoanbieter? |
| Externe Schriftarten | Werden Schriftarten lokal oder von einem externen Server geladen? |
| Bewertungsplattformen | Werden nur Links verwendet oder externe Widgets eingebunden? |
| Social Media | Handelt es sich um einfache Verlinkungen oder eingebettete Inhalte? |
| Terminbuchung | Welche Angaben werden an den Buchungsdienst übermittelt? |
| Captcha und Spam-Schutz | Welcher Dienst erhält bereits beim Aufruf des Formulars Daten? |
Wo es technisch sinnvoll ist, können externe Inhalte zunächst blockiert und erst nach einer bewussten Auswahl geladen werden. Alternativ lassen sich manche Dienste durch datensparsamere Lösungen ersetzen.
Webhosting und Server-Protokolldateien
Beim Aufruf einer Website werden technisch bedingt Verbindungsdaten an den Webserver übertragen. Deshalb gehört auch der Hostinganbieter in die Bestandsaufnahme der Website.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:
- Name und Sitz des Hostinganbieters
- Standort der eingesetzten Server
- Verarbeitung von IP-Adressen und Protokolldaten
- Zweck der technischen Protokollierung
- Speicherdauer der Server-Protokolldateien
- eingesetzte Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern erforderlich
- weitere technische Dienstleister
Die Datenschutzerklärung sollte die tatsächliche Hostingumgebung beschreiben. Allgemeine Standardformulierungen ohne Bezug zum verwendeten Anbieter helfen Besuchern und Unternehmen nur begrenzt weiter.
WordPress-Plugins und Website-Funktionen erfassen
Bei WordPress-Websites können Plugins zusätzliche Datenverarbeitungen auslösen. Nicht jedes installierte Plugin ist auf der sichtbaren Website sofort erkennbar.
Deshalb prüfe ich gemeinsam mit Ihnen nicht nur den Seiteninhalt, sondern auch die eingesetzten Erweiterungen und Funktionen.
- Kontaktformular-Plugins
- Sicherheits- und Firewall-Plugins
- Backup-Lösungen
- Statistik- und Analysewerkzeuge
- SEO-Erweiterungen
- Cookie- und Consent-Lösungen
- Schriftarten und Design-Erweiterungen
- Newsletter-Plugins
- Terminbuchungen
- Social-Media- und Bewertungswidgets
- Caching- und Optimierungsdienste
- nicht mehr verwendete Plugins
Datenschutzerklärung und technische Website müssen zusammenpassen
Eine umfangreiche Datenschutzerklärung hilft wenig, wenn die Website technisch andere Dienste verwendet. Umgekehrt reicht eine datensparsame Website nicht aus, wenn Besucher keine verständlichen Informationen über die tatsächlich stattfindende Verarbeitung erhalten.
Deshalb verbinde ich die textliche Überprüfung mit einer technischen Bestandsaufnahme.
| Prüfung | Ziel |
|---|---|
| Sichtprüfung der Website | Formulare, Karten, Videos, Links und sichtbare Funktionen erfassen |
| Technische Bestandsaufnahme | Externe Verbindungen, Cookies und eingebundene Dienste erkennen |
| WordPress-Prüfung | Plugins und nicht unmittelbar sichtbare Funktionen berücksichtigen |
| Abgleich mit der Datenschutzerklärung | Fehlende, überflüssige oder veraltete Abschnitte erkennen |
| Abgleich mit dem Impressum | Unternehmens- und Kontaktangaben aktualisieren |
| Handlungsempfehlungen | Technische und inhaltliche Änderungen priorisieren |
Bestehende Datenschutzerklärung überprüfen
Eine bereits vorhandene Datenschutzerklärung muss nicht immer vollständig neu erstellt werden. Häufig genügt eine strukturierte Überprüfung und Aktualisierung.
Dabei wird festgestellt, ob die vorhandenen Inhalte noch zur aktuellen Website passen.
- veraltete Dienste erkennen
- nicht mehr genutzte Abschnitte entfernen
- neu hinzugekommene Funktionen ergänzen
- Kontaktdaten aktualisieren
- Hostingangaben überprüfen
- Rechtsgrundlagen nachvollziehbar zuordnen
- Speicherdauern und Empfänger berücksichtigen
- Betroffenenrechte verständlich darstellen
- zuständige Aufsichtsbehörde prüfen
- Verlinkung und Erreichbarkeit kontrollieren
Was Sie nach der Prüfung erhalten
Sie erhalten keine ungeprüfte Standardsammlung möglichst vieler Textbausteine. Datenschutzerklärung und Impressum werden an die erfasste Website und die von Ihnen bereitgestellten Unternehmensangaben angepasst.
- übersichtlich strukturierte Datenschutzerklärung
- zusammengestellte Impressumsangaben
- Abgleich mit den tatsächlich eingesetzten Website-Diensten
- Hinweise auf fehlende Unternehmensangaben
- Hinweise auf technisch problematische Einbindungen
- Empfehlungen zur Positionierung und Verlinkung
- auf Wunsch Unterstützung beim Einbau in WordPress
- auf Wunsch regelmäßige Aktualitätsprüfung
So läuft die Erstellung ab
- Persönliches Erstgespräch
- Erfassung Ihrer Unternehmens- und Kontaktdaten
- Bestandsaufnahme der Website und der verwendeten Dienste
- Prüfung von Formularen, Cookies und externen Inhalten
- Erstellung oder Überarbeitung der Texte
- Gemeinsame Kontrolle der Angaben
- Auf Wunsch Einbindung in Ihre WordPress-Website
1. Erstgespräch
Zu Beginn klären wir, welche Website Sie betreiben, welche Leistungen Sie anbieten und ob bereits ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung vorhanden ist.
2. Website-Prüfung
Anschließend werden die sichtbaren Funktionen, eingesetzten Dienste und relevanten WordPress-Erweiterungen erfasst.
3. Zusammenstellung der Angaben
Sie stellen die erforderlichen Unternehmens-, Kontakt- und gegebenenfalls Register- oder Berufsangaben bereit. Unklare oder fehlende Punkte werden gemeinsam besprochen.
4. Erstellung und Abstimmung
Die Texte werden übersichtlich zusammengestellt und mit den technischen Ergebnissen der Website-Prüfung abgeglichen. Vor der Veröffentlichung kontrollieren Sie noch einmal Ihre persönlichen und unternehmerischen Angaben.
5. Einbindung in die Website
Auf Wunsch übernehme ich die Einrichtung der Seiten, die Verlinkung im Footer und notwendige technische Anpassungen Ihrer WordPress-Website.
Für wen eignet sich das Angebot?
| Zielgruppe | Typische Ausgangssituation |
|---|---|
| Einzelunternehmer | Die neue Unternehmenswebsite benötigt vollständige Pflichtinformationen. |
| Selbstständige | Vorhandene Texte wurden lange nicht mehr aktualisiert. |
| Freiberufler | Berufsbezogene Angaben und Website-Dienste müssen berücksichtigt werden. |
| Kleine Unternehmen | Die Website ist über Jahre gewachsen und verwendet zahlreiche Plugins. |
| Arztpraxen | Kontaktformulare und sensible Anfragen erfordern besondere Aufmerksamkeit. |
| Kanzleien | Unternehmens-, Berufs- und Datenschutzangaben müssen nachvollziehbar sein. |
| Handwerksbetriebe | Kontaktformulare, Karten, Social Media und Bewertungsdienste sind eingebunden. |
| Vereine | Vorstandsangaben, Kontaktmöglichkeiten und Mitgliederformulare sollen geprüft werden. |
Abgrenzung zur individuellen Rechtsberatung
Meine Unterstützung verbindet Datenschutzpraxis, technische Website-Prüfung und die strukturierte Zusammenstellung der erforderlichen Angaben. Als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie dabei, die Datenverarbeitungen Ihrer Website verständlich zu erfassen und zu dokumentieren.
Ich erbringe jedoch keine anwaltliche Rechtsberatung und vertrete Sie nicht in rechtlichen Auseinandersetzungen. Bei komplexen gesellschaftsrechtlichen, berufsrechtlichen oder strittigen Fragestellungen sollte ergänzend eine entsprechend qualifizierte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Häufige Fragen zu Datenschutzerklärung und Impressum
Benötigt jede geschäftliche Website eine Datenschutzerklärung?
Kann ich eine Datenschutzerklärung von einer anderen Website übernehmen?
Reicht ein Datenschutz-Generator aus?
Benötigt jede Website ein Cookie-Banner?
Übernehmen Sie auch den Einbau in WordPress?
Wie häufig sollten die Texte überprüft werden?
Ersetzt Ihre Unterstützung eine anwaltliche Prüfung?
Datenschutzerklärung und Impressum überprüfen lassen
Sie sind unsicher, ob Ihre Datenschutzerklärung noch zu Ihrer Website passt oder ob Ihr Impressum vollständig und aktuell ist?
Ich prüfe Ihre Website, erfasse die eingesetzten Dienste und unterstütze Sie bei verständlichen, nachvollziehbaren Pflichtinformationen.
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