Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gander-IT Inhaber: Martin Gander Mühlenstraße 268 45475 Mülheim an der Ruhr Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Gander-IT Inhaber Martin Gander Mühlenstraße 268 45475 Mülheim an der Ruhr – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Kunde“ –. (2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in den jeweiligen Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden. (3) Die Leistungen werden insbesondere über folgende Kommunikations- und Vertriebswege angeboten:
  • www.gander-it.de
  • www.computerhilfe-im-ruhrgebiet.de
  • telefonisch
  • per E-Mail
  • WhatsApp Business
  • Fernwartung
  • persönliche Vor-Ort-Termine
(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung mindestens in Textform ausdrücklich zugestimmt hat. (5) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind insbesondere:
  • IT-Beratung
  • IT-Betreuung
  • Apple-IT-Beratung
  • Apple-IT-Betreuung
  • Computerservice
  • Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung
  • Einrichtung, Wartung und Optimierung von Windows-, macOS- und Linux-Systemen
  • Einrichtung und Betreuung von Servern
  • Netzwerk- und WLAN-Optimierung
  • Einrichtung und Wartung von Druckern und Multifunktionsgeräten
  • Einrichtung von iPhone, iPad und anderen mobilen Endgeräten
  • Apple Business Manager
  • Mobile Device Management (MDM)
  • Microsoft 365
  • Google Workspace
  • Cloud-Beratung
  • Datensicherung und Datenübernahme
  • Fernwartung
  • Schulungen und Einweisungen
  • Beschaffung und Verkauf von Hard- und Software
  • Beschaffung von Softwarelizenzen
  • Managed Services
  • IT-Sicherheitsleistungen
  • sonstige IT-Dienstleistungen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, einer Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung. (3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform eine Werkleistung vereinbart wurde, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. (4) Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen oder externe Dienstleister einzusetzen, soweit dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. (2) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch
  • telefonische Beauftragung,
  • persönliche Beauftragung,
  • schriftliche oder in Textform erteilte Auftragserteilung,
  • Beauftragung per E-Mail,
  • Beauftragung über WhatsApp Business,
  • Terminvereinbarung für einen Vor-Ort-Einsatz,
  • Beauftragung einer Fernwartung,
  • Annahme eines Angebots,
  • Beginn der Leistungserbringung,
  • Lieferung oder Beschaffung von Hard- oder Software.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. (4) Beauftragt der Kunde Leistungen für Dritte oder im Namen Dritter, versichert er, hierzu berechtigt zu sein. Fehlt eine wirksame Vertretungsmacht, haftet der Handelnde gegenüber dem Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn
  • gesetzliche Vorschriften entgegenstehen,
  • technische Voraussetzungen fehlen,
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich erscheint,
  • berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen,
  • ein Missbrauch der Dienstleistungen zu befürchten ist,
  • oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien nachhaltig gestört ist.
(6) Änderungen oder Erweiterungen eines bereits erteilten Auftrags können gesondert vergütet werden. (7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags erforderliche Hard- und Software sowie Softwarelizenzen erst nach Auftragserteilung zu beschaffen. (8) Die Beschaffung erfolgt ausschließlich auftragsbezogen beim jeweiligen Hersteller, Distributor oder Großhändler. Der Kunde erklärt sich mit Auftragserteilung damit einverstanden, dass die Beschaffung unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen kann. (9) Soweit für auftragsbezogen beschaffte Hard- oder Software eine Rückgabe, Stornierung oder Rückabwicklung beim Hersteller, Distributor oder Großhändler ausgeschlossen oder nicht möglich ist, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten, sofern die Beschaffung auf seinen Auftrag hin erfolgt ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden. (2) Hierzu gehören insbesondere:
  • der Zugang zu den betroffenen Geräten,
  • Administratorrechte,
  • Kennwörter und Zugangsdaten,
  • erforderliche Freigaben,
  • vorhandene Lizenzinformationen,
  • eine funktionsfähige Internetverbindung,
  • geeignete Stromversorgung,
  • sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen,
  • sowie die Mitwirkung bei Rückfragen während der Leistungserbringung.
(3) Der Kunde informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über bekannte Störungen, Vorschäden, Besonderheiten, bereits vorhandene Schadsoftware oder sonstige Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können. (4) Vor Arbeiten an Hard- oder Software wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen, eine vollständige und aktuelle Datensicherung anzufertigen. Der Kunde bleibt grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. (5) Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer ausdrücklich mit der Durchführung einer Datensicherung, stellt diese eine gesondert zu vergütende Leistung dar. (6) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Kunden können nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat. (7) Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung, ist der Auftragnehmer berechtigt, vereinbarte Termine abzubrechen oder zu verschieben. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Termine und Vor-Ort-Service

(1) Termine werden individuell vereinbart. (2) Vereinbarte Uhrzeiten gelten als Richtzeiten, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. (3) Der Kunde sorgt dafür, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten sowie zu den betroffenen Geräten erhält. (4) Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Anfahrt, den reservierten Zeitaufwand sowie bereits entstandene Auslagen nach der jeweils gültigen Preisliste abzurechnen. (5) Wird ein bereits begonnener Auftrag durch den Kunden oder eine ihm zuzurechnende Person beendet oder die Fortsetzung verhindert, bleibt der Vergütungsanspruch für sämtliche bis dahin entstandenen Leistungen, Arbeitszeiten, Anfahrtskosten und Auslagen bestehen. (6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten unverzüglich abzubrechen, wenn
  • seine persönliche Sicherheit gefährdet wird,
  • beleidigendes, aggressives oder diskriminierendes Verhalten vorliegt,
  • strafbare Handlungen erkennbar werden,
  • unzumutbare hygienische Zustände bestehen,
  • Dritte die Durchführung der Arbeiten verhindern oder erheblich beeinträchtigen,
  • oder die Durchführung aus sonstigen wichtigen Gründen unzumutbar ist.
(7) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt. (8) Terminabsagen sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum Termin, kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallvergütung verlangen, soweit den Kunden ein Verschulden trifft. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste, einem individuellen Angebot, einer Pauschalvereinbarung oder nach Zeitaufwand. (2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Arbeitszeiten nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Gesondert berechnet werden insbesondere:
  • Anfahrtskosten,
  • Vor-Ort-Service,
  • Fernwartungsleistungen,
  • Datensicherungen,
  • Datenübernahmen,
  • Hard- und Software,
  • Softwarelizenzen,
  • Cloud-Dienste,
  • Ersatzteile,
  • Verbrauchsmaterial,
  • Expressbeschaffungen,
  • sonstige ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags erforderliche Hard- und Software sowie Softwarelizenzen auftragsbezogen zu beschaffen. (5) Softwarelizenzen, Produktschlüssel, Aktivierungscodes, digitale Inhalte sowie individuell beschaffte Hardware werden ausschließlich auftragsbezogen beim jeweiligen Hersteller, Distributor oder Großhändler eingekauft. Mit der Beauftragung erklärt der Kunde, dass die Beschaffung auf seinen Wunsch erfolgt und er die hierdurch entstehenden Kosten trägt. Ist eine Rückgabe, Stornierung oder Rückabwicklung beim Hersteller, Distributor oder Großhändler ausgeschlossen oder nicht möglich, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen, soweit gesetzlich zulässig. (6) Bereits entstandene Auslagen und Materialkosten werden unabhängig vom weiteren Verlauf des Auftrags berechnet. (7) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. (8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn dies aufgrund des Auftragsumfangs oder vorab zu beschaffender Hard- oder Software sachlich gerechtfertigt ist. (9) Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 7 Hardware, Software und Lizenzen

(1) Für gelieferte Hard- und Software gelten ergänzend die Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Herstellers. (2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Leistungen, Produkte oder Dienste Dritter. (3) Änderungen, Einschränkungen, Preisanpassungen oder Leistungseinstellungen durch Hersteller, Provider oder Cloud-Anbieter liegen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers. (4) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Beschaffung, Lieferung oder Installation der vereinbarten Hard- oder Software. (5) Eine dauerhafte Funktionsfähigkeit von Online-Diensten, Cloud-Angeboten oder Herstellerportalen wird nicht geschuldet. (6) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. (7) Lizenzschlüssel, Aktivierungscodes, Produktschlüssel, Downloadlinks und sonstige digitale Inhalte gelten mit ihrer Bereitstellung als geliefert. (8) Digitale Produkte sowie Softwarelizenzen sind nach Bereitstellung grundsätzlich von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften oder Herstellerbedingungen nichts anderes vorsehen. (9) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Beauftragung zu prüfen oder sich beraten zu lassen, ob die gewünschte Hard- oder Software seinen Anforderungen entspricht und mit seiner vorhandenen Hard- und Software kompatibel ist. Eine Haftung des Auftragnehmers für Fehlbestellungen aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Gewährleistung

(1) Soweit der Auftragnehmer Werkleistungen erbringt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. (2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen. (3) Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzleistung, soweit gesetzlich zulässig. (4) Keine Mängel im Sinne der Gewährleistung sind insbesondere Schäden oder Funktionsstörungen aufgrund von
  • Bedienungsfehlern des Kunden,
  • unsachgemäßer Nutzung,
  • eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte,
  • normalem Verschleiß,
  • Defekten vorhandener Hardware,
  • Softwarefehlern oder Programmfehlern des Herstellers,
  • Änderungen durch Betriebssystem-, Sicherheits- oder Firmware-Updates,
  • bereits vorhandener Schadsoftware,
  • Virenbefall,
  • Hackerangriffen,
  • Ausfällen von Internet-, Cloud- oder Onlinediensten Dritter,
  • Überspannung,
  • Stromausfällen,
  • Blitzschäden,
  • sonstigen äußeren Einwirkungen.
(5) Für gebrauchte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. (6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass vom Kunden bereitgestellte Hard- oder Software mit vorhandenen Systemen kompatibel ist, sofern keine gesonderte Kompatibilitätsprüfung beauftragt wurde.

§ 9 Fernwartung

(1) Fernwartungen erfolgen ausschließlich mit Zustimmung des Kunden. (2) Hierzu können insbesondere folgende Programme eingesetzt werden:
  • Apple Bildschirmfreigabe
  • AnyDesk
  • TeamViewer
  • RustDesk
  • Microsoft Quick Assist
  • Splashtop
  • vergleichbare Fernwartungssoftware
(3) Der Kunde sorgt für eine funktionierende und ausreichend stabile Internetverbindung. (4) Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten und Systeme. (5) Eine vollständige Sicherheit der Datenübertragung über öffentliche Kommunikationsnetze kann technisch nicht gewährleistet werden. (6) Der Kunde kann die Fernwartung jederzeit beenden. Bereits begonnene Leistungen bleiben hiervon unberührt und sind nach der gültigen Preisliste zu vergüten. (7) Der Auftragnehmer haftet nicht für Unterbrechungen oder Verzögerungen, die durch Störungen der Internetverbindung, Serverausfälle oder Dienste Dritter verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Datensicherung und Haftung

(1) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. (2) Vor Arbeiten an Hard- oder Software empfiehlt der Auftragnehmer ausdrücklich die Erstellung einer aktuellen und vollständigen Datensicherung. (3) Sofern der Kunde trotz entsprechender Empfehlung auf eine Datensicherung verzichtet oder keine aktuelle Datensicherung vorhanden ist, erfolgt die Durchführung der Arbeiten hinsichtlich eines möglichen Datenverlustes auf eigenes Risiko, soweit gesetzlich zulässig. (4) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer ausschließlich für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. (6) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäß vorhandenen und überprüfbaren Datensicherungen entstanden wäre. (7) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Ursachen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen, insbesondere
  • bereits vorhandene Schadsoftware,
  • Viren,
  • Trojaner,
  • Ransomware,
  • Phishing,
  • Hackerangriffe,
  • Sicherheitslücken von Betriebssystemen oder Programmen,
  • Sperrungen von Benutzerkonten durch Hersteller,
  • Änderungen oder Einstellungen von Cloud-Diensten,
  • Ausfälle von Internetanschlüssen,
  • Ausfälle von Servern Dritter,
  • Defekte vorhandener Hardware,
  • sowie sonstige Störungen außerhalb seines Einflussbereichs,
soweit gesetzlich zulässig. (8) IT-Sicherheitsleistungen stellen Unterstützungsleistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik dar. Ein vollständiger Schutz gegen Schadsoftware, Cyberangriffe oder sonstige Sicherheitsvorfälle kann technisch nicht gewährleistet werden. (9) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit von Software, Cloud-Diensten oder Online-Portalen Dritter. (10) Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

§ 11 Kommunikation

(1) Der Auftragnehmer bietet seinen Kunden insbesondere folgende Kommunikationswege an:
  • Telefon
  • E-Mail
  • WhatsApp Business
  • Fernwartung
  • Kontaktformular
  • persönliche Beratung vor Ort
(2) Die Kommunikation über WhatsApp Business oder vergleichbare Messenger-Dienste dient ausschließlich der vereinfachten Kommunikation mit dem Kunden. (3) Die Nutzung von Messenger-Diensten begründet keinen Anspruch auf sofortige Bearbeitung, Notfallunterstützung oder Support außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. (4) Verbindliche Vertragsänderungen, Kündigungen sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. (5) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche personenbezogenen Daten er über Messenger-Dienste oder andere elektronische Kommunikationswege übermittelt. Der Auftragnehmer empfiehlt, besonders sensible personenbezogene Daten nicht über Messenger-Dienste zu versenden. (6) Technische Störungen, Zustellverzögerungen oder Ausfälle von Telekommunikations- oder Messenger-Diensten liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. (7) Soweit der Kunde den Auftragnehmer über Messenger-Dienste kontaktiert, erklärt er sich mit der Kommunikation über den jeweiligen Dienst einverstanden. Der Kunde kann dieser Kommunikationsform jederzeit widersprechen und einen anderen Kommunikationsweg wählen.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger anwendbarer datenschutzrechtlicher Vorschriften. (2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies
  • zur Durchführung des Vertragsverhältnisses,
  • zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
  • zur Wahrung berechtigter Interessen oder
  • aufgrund einer Einwilligung des Kunden
erforderlich ist. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln. (4) Soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, dürfen externe Dienstleister, Hersteller oder Lieferanten (z. B. Microsoft, Apple, Google, AnyDesk, TeamViewer, Distributor oder Großhändler) eingebunden werden. (5) Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im hierfür erforderlichen Umfang und nur auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. (6) Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Fernabsatz geschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht. (2) Der Auftragnehmer stellt dem Verbraucher vor Vertragsschluss sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht zur Verfügung. (3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen soll, erklärt der Verbraucher ausdrücklich sein Verlangen gemäß § 357a BGB. (4) Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem der Auftragnehmer auf seinen ausdrücklichen Wunsch bereits mit der Leistung begonnen hat, ist Wertersatz für die bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt im Übrigen unberührt. (6) Das Widerrufsrecht kann bei Verträgen über digitale Inhalte, Softwarelizenzen oder Aktivierungscodes nach den gesetzlichen Vorschriften vorzeitig erlöschen, wenn
  • der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,
  • der Verbraucher bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert,
  • und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – Mülheim an der Ruhr. (3) Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. (5) Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Gander-IT Inhaber Martin Gander Mühlenstraße 268 45475 Mülheim an der Ruhr mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs zurückgezahlt. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Zugang des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.